
Auch internationale Auftraggeber, wie hier aus England, können sich auf unsere fachkundige Unterstützung verlassen.
Wir übernehmen die komplette Schadenabwicklung und sorgen dafür, dass alles reibungslos und rechtssicher verläuft.
Gemäß dem Grundsatz lex loci delicti gilt bei einem Verkehrsunfall stets das Recht des Landes, in dem sich der Unfall ereignet hat, welches zu beachten ist.
Bei internationalen Auftraggebern, wie in diesem Fall, berücksichtigen wir bei der Gutachtenerstellung zudem die länderspezifischen Stundensätze, Materialkosten und Kalkulationsrichtlinien des jeweiligen Heimatlandes des Geschädigten.
Westerwald Kfz-Gutachten – Ihr Unfall ist unsere Verantwortung!
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Wussten Sie, dass bei einem Unfall im Ausland das Recht des Unfallorts gilt?