KFZ Haftpflichtschäden

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung für alle Fahrzeughalter. Sie übernimmt die Haftung für Schäden, die durch den Betrieb eines Fahrzeugs an Dritten entstehen.

Schäden am eigenen Fahrzeug sind nicht durch die Kfz-Haftpflichtversicherung gedeckt. Für die Deckung eigener Schäden ist eine Kaskoversicherung erforderlich.

Die Ansprüche im Kfz-Haftpflichtschadenfall sind gesetzlich geregelt, während die Ansprüche im Kfz-Kaskoschadenfall vertraglich vereinbart sind.

Im Kfz-Haftpflichtschadenfall ist der Unfallverursacher verpflichtet, dem Geschädigten den Schaden zu ersetzen, den er durch den Unfall erlitten hat. Der Geschädigte soll so gestellt werden, als wäre der Unfall nicht passiert.

Sie können wählen, ob Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen oder den Geldbetrag verlangen, der für die Reparatur erforderlich wäre. In diesem Fall müssen Sie sich nicht an den Unfallverursacher wenden, sondern an seine Kfz-Haftpflichtversicherung.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich verpflichtet, den Schadenersatz zu zahlen. Dazu gehören alle Kosten, die zur Wiederherstellung des Zustandes vor dem Unfall erforderlich sind.

Die Ansprüche, die Sie geltend machen können, sind vielfältig. Dazu gehören Sachschaden am Fahrzeug, Wertminderung, Nutzungsausfallentschädigung, Leihwagen, Abschleppkosten, Standgebühren, Verdienstausfall, Schmerzensgeld, Gutachterkosten, Rechtsanwaltskosten und weitere.

Schadenabwicklung

1. Schadenersatzrecht

Bei einem Kfz-Haftpflichtschadenfall gilt das deutsche Schadenersatzrecht. Dieses schützt Sie als Unfallgeschädigten in Deutschland sehr gut, im Vergleich zu anderen EU-Ländern.

2. Schadensteuerung

Als Unfallgeschädigter haben Sie im Fall eines Kfz-Haftpflichtschadens die Oberhand in der Schadensregulierung. Sie können den Schadenverlauf maßgeblich beeinflussen. Deshalb ist es wichtig, dass Sie Ihre Rechte und Pflichten kennen.

3. Schadengutachten

Als Unfallgeschädigter haben Sie das Recht, einen Sachverständigen Ihrer Wahl hinzuzuziehen. Die Kosten hierfür müssen von der gegnerischen Versicherung übernommen werden. Mit einer Abtretungserklärung wird Ihnen zudem die Auslage der Gutachtergebühren erspart, da wir direkt mit der Versicherung abrechnen.

Das deutsche Schadenersatzrecht schützt Unfallgeschädigte in hohem Maße. Im Vergleich zu anderen EU-Ländern haben Sie in Deutschland Anspruch auf eine Vielzahl von Leistungen.

Neben Sachschaden, Abschleppkosten, Mietwagenkosten, Nutzungsausfall, Finanzierungskosten, etc. können Sie auch die Kosten für ein Sachverständigengutachten und einen Rechtsanwalt geltend machen.

Bei einem Kfz-Haftpflichtschadenfall erstattet die Versicherung des Unfallverursachers die Kosten für ein Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen.

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