Kaskoschäden

Eine Kfz-Kaskoversicherung ist eine freiwillige Zusatzversicherung, die das eigene Fahrzeug gegen Schäden versichert. Die Schäden können durch Eigenverschulden, höhere Gewalt, Blitzschlag, Sturm, Hagel, Wild, Diebstahl, Brand oder auf sonstige Art und Weise entstehen.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist hingegen eine Pflichtversicherung, die Schäden an anderen Fahrzeugen und Personen abdeckt.

Der Kaskoversicherungsvertrag ist ein Vertrag zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherungsunternehmen. Er unterliegt daher dem Vertragsrecht.

Die Ansprüche im Kfz-Kaskoschadenfall sind vertraglich geregelt, während die Ansprüche im Kfz-Haftpflichtschadenfall gesetzlich geregelt sind. Im Kfz-Kaskoschadenfall bestimmt der Versicherer die Vertragsbedingungen mit Hilfe der Allgemeinen Kraftfahrtversicherungsbedingungen (AKB).

Die Ansprüche im Kfz-Kaskoschadenfall sind in der Regel auf die reinen Reparaturkosten und die einfachen Bergungs- und Abschleppkosten beschränkt. Sonstige Positionen wie Mietwagen, Nutzungsausfall, Wertminderung, Betriebsmittel und andere, sind von der Kaskoversicherung in der Regel nicht gedeckt. Der Umfang der Ersatzleistungen der Kaskoversicherung ist in den Allgemeinen Kraftfahrtversicherungsbedingungen (AKB) geregelt.

Unfallgutachter im Kaskoschadenfall

Im Kaskoschadenfall gilt der Grundsatz des Haftpflichtschadenrechtes, dass der Geschädigte einen neutralen Schadengutachter wählen kann, nicht. Die Versicherung ist nicht verpflichtet, die Kosten für einen von Ihnen beauftragten Unfallgutachter zu tragen. Daher sollten Sie die Übernahme der Kosten für ein Schadengutachten im Kaskoschadenfall mit der Versicherung abstimmen. In der Regel wird die Versicherung ihr sogenanntes “Weisungsrecht” ausüben und den Gutachter selbst bestimmen. Im Einzelfall können die Kosten für den Sachverständigen Ihres Vertrauens übernommen werden.

Die Vollkaskoversicherung deckt im Allgemeinen auch die Leistungen der Teilkaskoversicherung ab.

Durch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung im Schadenfall kann die Versicherungsprämie reduziert werden.

Auch bei der Vollkaskoversicherung sind Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit Gründe für den Ausschluss der Kostenübernahme im Schadenfall. Der Einspruch des Versicherers bei grober Fahrlässigkeit kann als Bestandteil eines Versicherungsvertrags verhandelt werden.

Lassen Sie sich Kostenfrei beraten

Sie möchten ein unverbindliches Angebot erhalten oder haben eine Frage? Kontaktieren Sie uns gerne über das Kontaktformular, telefonisch oder per E-Mail. Wir melden uns in Kürze bei Ihnen zurück!

WW-Gutachten
Wir benötigen Ihre Zustimmung, bevor Sie unsere Website weiter besuchen können. Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Sie können Ihre Auswahl jederzeit unter Einstellungen widerrufen oder anpassen.
Allow all cookies
Save selection
Individual settings
Individual settings
This is an overview of all cookies used on the website. You have the option to make individual cookie settings. Give your consent to individual cookies or entire groups. Essential cookies cannot be disabled.
Save
Cancel
Essential cookies (1)
Immer auf. Diese Cookies sind unbedingt erforderlich, damit Sie die Website nutzen und ihre Funktionen nutzen können. Sie können nicht ausgeschaltet werden. Sie werden als Reaktion auf von Ihnen gestellte Anfragen gesetzt, wie z. B. das Festlegen Ihrer Datenschutzeinstellungen, das Anmelden oder das Ausfüllen von Formularen.
Show cookies

Schaden jetzt melden

Bitte füllen Sie das folgende Formular aus, um einen Schaden zu melden. Pflichtfelder sind mit * gekennzeichnet.