


Bei einem Schaden von 28.235 € und einem Wiederbeschaffungswert von 28.800 € stellt sich die Frage, ob eine Reparatur noch sinnvoll ist.
Das Fahrwerk, der rechte Xenonscheinwerfer, der Frontträger, das Radhaus, der rechte Vorderkotflügel, die Beifahrertür, der Schweller und die Motorhaube sind beschädigt. Was würdet ihr in diesem Fall tun? Reparieren oder ersetzen?
Gut, dass ihr euch auf das Gutachten von Westerwald Kfz Gutachten verlassen könnt. Damit habt ihr eine sichere Basis, um abzuwägen – und falls ihr das Fahrzeug behaltet, müsst ihr nicht mit versteckten Schäden rechnen ✅️